Keine Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit nach intensiver Prüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt darf einen Steuerbescheid, in dem fehlerhaft ein Freibetrag für Veräußerungsgewinne berücksichtigt worden ist, nicht wegen einer offenbaren Unrichtigkeit zu Lasten des Steuerpflichtigen berichtigen, wenn der Steuerpflichtige den...