Finanzverwaltung äußert sich zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen und Anteilen von Mitunternehmeranteilen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen und Anteilen von Mitunternehmeranteilen Stellung. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Übertragung zu Buchwerten möglich ist, also ohne steuerliche Belastung,...