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Erstattete Kirchensteuer kann nicht mit Verlustvortrag verrechnet werden
Wird in einem Jahr Kirchensteuer für Vorjahre erstattet und ist diese Erstattung höher als die in diesem Jahr gezahlte Kirchensteuer, kommt es zu einem sog. Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer, der nicht mit einem Verlustvortrag verrechnet werden kann. Der Erstattungsüberhang muss daher nach Kürzung um Sonderausgaben und außergewöhnliche...