Dem Bürgerservice der
Bundesregierung werden vermehrt unseriöse E-Mails gemeldet. In ihnen fordert
die Bundesregierung vermeintlich dazu auf, ausstehende Schulden zu bezahlen.
Diese E-Mails stammen nicht von der Bundesregierung und enthalten betrügerische
Absichten.

Hierzu führt die
Bundesregierung weiter aus:

  • Derzeit werden vermehrt E-Mails
    im Namen der Bundesregierung verschickt, die NICHT VON DER
    BUNDESREGIERUNG STAMMEN
    und betrügerische Absichten
    beinhalten. Unserem Bürgerservice wurden mehrere solcher Phishing-Angriffe
    gemeldet.

  • Wir bitten Sie – seien
    Sie wachsam, öffnen Sie keine E-Mails, die Ihnen zweifelhaft
    erscheinen, klicken Sie auf keine Links und öffnen Sie keine
    Dateianhänge
    , die in der Mail enthalten sein
    könnten.

Woran Sie
Phishing-Mails erkennen können

Einige Merkmale, die auf einen
Betrugsversuch hindeuten:

  • eine unpersönliche Anrede:
    „Sehr geehrte/r Frau/Herr bzw. Kunde“

  • Der Text der Mail gibt
    dringenden Handlungsbedarf vor, etwa: „Wenn Sie Ihre Daten nicht
    umgehend aktualisieren, dann gehen sie unwiederbringlich verloren.“ Oder:
    „Begleichen Sie Ihre Schulden sofort.“

  • Drohungen kommen zum Einsatz:
    „Wenn Sie das nicht tun, müssen wir Ihr Konto leider
    sperren.“

  • Sie werden aufgefordert,
    vertrauliche Daten wie die PIN für Ihren Online-Bankzugang oder eine
    Kreditkartennummer einzugeben.

  • Die E-Mail enthält Links oder
    Formulare.

  • Die Mail scheint von einer
    bekannten Person oder Organisation zu stammen, jedoch kommt Ihnen das Anliegen
    des Absenders ungewöhnlich vor.

Mehr Informationen zum Thema finden
Sie auf der
Webseite des Bundesamtes für
Sicherheit und Informationstechnik (BSI)
. In seinem
Newsletter informiert das BSI außerdem regelmäßig zu Verbraucherschutz-Themen.
Sie können ihn
hier abonnieren.

Auch der Verbraucherschutz klärt
zum Thema ausführlich auf. Mehr Informationen finden Sie auf der
Webseite des Netzwerks der Verbraucherzentralen
in Deutschland
.

Bundesregierung online, Meldung v.
25.5.2022; NWB

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