Die Rechtsanwaltskammer Köln warnt
vor einer Betrugsmasche. Seit Anfang August versendet eine „Kanzlei Dr. Herzog
& Partner“ bundesweit Schreiben mit einer „Ankündigung eines gerichtlichen
Vorpfändungsbeschlusses“.

Hierzu führt die
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weiter aus:

  • Die Betroffenen, vornehmlich an
    ältere Bürgerinnen und Bürger, werden unter dem Vorwand eines
    Vergleichsschlusses zu Zahlungen ins Ausland aufgefordert. Eine
    Rechtsanwaltskanzlei mit diesem Namen existiert unter der angegebenen Adresse
    in Köln nicht. Alle drei auf dem Briefbogen und der Webseite der „Kanzlei“
    genannten Personen („Dr. Klaus Herzog“, „Christiane Schilling“ und „Jur.
    Benedikt Ock“) sind nicht in Deutschland zur Rechtsanwaltschaft
    zugelassen.

  • Die Rechtsanwaltskammer Köln
    hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige
    erstattet.

  • Bürgerinnen und Bürger können
    im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis selbst nachprüfen, ob jemand, der
    sich als Rechtsanwalt bezeichnet, auch tatsächlich als Rechtsanwalt in
    Deutschland zugelassen ist. Das Anwaltsverzeichnis wird von der BRAK
    bereitgestellt und tagesaktuell von den Rechtsanwaltskammern
    gepflegt.

Hinweis: Weitere
Informationen zum Thema (ein
Muster der gefälschten „Ankündigung eines
Vorpfändungsbeschlusses“
, der Link zum bundesweiten
Amtlichen Anwaltsverzeichnis zur Prüfung der Zulassung bei einer
Rechtsanwaltskammer
sowie die
Information der Rechtsanwaltskammer
Köln
) sind auf der Homepae der BRAK veröffentlicht.

BRAK, Nachrichten aus Berlin v.
8.11.2021 (il)

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