Seit einiger Zeit versenden
Betrüger ein Schreiben mit dem Titel „Handelseinkommensbesteuerung, FORMULAR
W-4“. Durch dieses Schreiben sollen die jeweiligen Betroffenen aufgefordert
werden, einen im Schreiben genannten Betrag an diese Betrüger zu bezahlen. Das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt ausdrücklich davor, auf dieses
Schreiben zu reagieren.
Betrugs-Schreiben
erkennen Sie unter anderem an den beiden folgenden
Kriterien:
-
Die Fälschungen sind oftmals in
schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe
falsch verwendet. -
Echte Bescheide tragen immer
den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin /
Bearbeiters.
Hinweis:
Das BZSt bittet, ihm
betrügerische Fälschungen, die im Namen des BZSt versendet werden, bei dem
geringsten Verdacht zu melden. Weitere Einzelheiten hierzu hat das BZSt auf
seiner
Homepage
veröffentlicht.
BZSt, Meldung v. 7.5.2021;
NWB