Die Frist zur Abgabe der
Steuererklärung für das Jahr 2020 wird aller Voraussicht nach um drei Monate
verlängert. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der in Kürze verabschiedet werden
soll.
Danach soll die
Steuererklärungsfrist u. a. für steuerlich beratene Steuerpflichtige auf Ende
Mai 2022 verlängert werden. Konsequenterweise soll auch das restliche
Fristensystem angepasst werden, so etwa beim Zinslauf, den
Verspätungszuschlägen, der Frist für die Vorabanforderungen oder den Zeiträumen
für die Einkommensteuervorauszahlungen. Begründet wird die Verlängerung u. a.
mit der Mehrbelastung der Berater durch die Corona-Pandemie.
Beschlussempfehlung des
Finanzausschusses des Bundestages für das sog. ATAD-Umsetzungsgesetz,
BT-Drucks. 19/29848; NWB