Der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG haben sich am
28.2.2020 in
einem außergerichtlichen Vergleich über eine Entschädigung im Rahmen der
Musterfeststellungsklage geeinigt.

Hierzu führt der
vzbv u.a. weiter aus:

  • Mit dem Vergleich erhalten
    Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 € –
    je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.

  • Volkswagen übernimmt Kosten für
    individuelle Anwaltsberatung in Höhe von bis zu 190 €
    (netto).

  • Wer das Angebot nicht annehmen
    will, kann bis mindestens Oktober Einzelklage erheben.

Anspruchsberechtigte Teilnehmer der
Musterfeststellungsklage können sich durchschnittlich circa 15 Prozent des
ursprünglichen Kaufpreises von Volkswagen auszahlen lassen. Der Konzern
verpflichtet sich, dafür je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr
Entschädigungssummen von 1.350 bis 6.257 € zu zahlen – und plant
dafür eine geschätzte Gesamtsumme von 830 Millionen € ein.

Rund 260.000 Geschädigte werden ein
Entschädigungsangebot erhalten. Volkswagen trägt vollständig die Kosten für die
Abwicklung des Vergleiches und die Rechtsberatung der Verbraucher.

Hinweis: Wer das Angebot
nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober Einzelklage erheben.

vzbv, Pressemitteilung v.
28.2.2020;
NWB

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