Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und
		Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von
		einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
		auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.
BMF, FAQ „Corona“ Steuern; NWB
 
					