Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und
Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von
einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.
BMF, FAQ „Corona“ Steuern; NWB