Bundestag und Bundesrat haben das
sog. „Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur
temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“
beschlossen.

Danach wurden die
Energiesteuersätze für Diesel und Benzin ab dem 1.5.2026 für zwei Monate um
jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Einschließlich des darauf anfallenden
Umsatzsteueranteils ergibt sich daraus nach Regierungsangaben eine Entlastung
von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Auf diese Weise würden Verbraucher sowie
die Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet,
heißt es in der Gesetzesbegründung.

Ziel des Gesetzes sei es, so die
Regierung, den Preisschock bei den Spritpreisen kurzfristig zu dämpfen.
Aufgrund des Iran-Krieges seien die Energiepreise, insbesondere die
Rohölpreise, stark gestiegen. Dies könne die Konsumnachfrage verringern.
Außerdem werde die wirtschaftliche Entwicklung durch die Unsicherheit und
sinkende Zuversicht belastet.

Hinweis: Zur weiteren
Entlastung von Arbeitnehmern plant die Bundesregierung daneben die Einführung
einer sog. Entlastungsprämie. Damit soll es
Arbeitgebern ermöglicht werden, ihren Beschäftigten eine steuer- und
abgabenfreie Prämie in Höhe von 1.000 € zu zahlen. Arbeitgeber, die
diese Möglichkeit nutzen, sollen die Prämie als Betriebsausgabe geltend machen
können. Die Zahlung ist steuer- und abgabenfrei und soll vom Tag nach der
Verkündung des Gesetzes bis zum 30.6.2027 möglich sein. Der Bundesrat wird in
seiner kommenden Sitzung am 08.05.2026 über das Vorhaben abstimmen.

Quellen: Tankrabatt: Zweites Gesetz
zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der
Energiesteuer für Kraftstoffe, BGBl. 2026 I Nr. 116 vom 29.04.2026;
Entlastungsprämie: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des
Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher
Vorschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom
22.4.2026, BT-Drucks. 21/5529; NWB

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