Der Bundesrat hat am 29.11.2019 den
Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der
Bundesregierung angerufen. Damit kann das Vorhaben noch nicht in Kraft treten.
Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend
überarbeiten.
Das Vorhaben sieht eine Anhebung
der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Ct auf 35 Ct pro Kilometer sowie die
Mobilitätsprämie für Geringverdiener vor. Außerdem reduziert es den
Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 auf 7
Prozent.
Vorgesehen sind zudem Entlastungen
für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen sowie ein
besondere Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für
Windenergieanlagen festlegen können (s. hierzu auch unsere Nachricht v.
11.10.2019).
Hinweis: Ein Termin für
die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses ist für den 9.12.2019 vorgesehen.
Die parallel dazu verfolgte Erhöhung der
Luftverkehrsteuer kann dagegen in Kraft treten. In Bezug auf
das sog. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes hat der Bundesrat in
seiner Sitzung am 29.11.2019 keinen Antrag auf Einberufung des
Vermittlungsausschusses gestellt.
BundesratKOMPAKT v. 29.11.2019,
BR-Drucks 608/1/19, BR-Drucks. 608/19 (Beschluss) v. 29.11.2019, BR-Drucks.
609/19 (Beschluss) v. 29.11.2019; NWB