Das Bundesfinanzministerium hat am 2.3.2022 den Referentenentwurf
eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen der
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Grundfreibetrag sowie die Pauschale für
Fernpendler erhöht werden.

Die geplanten Maßnahmen in
Einzelnen:

  • Anhebung des
    Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 € auf
    1.200 € rückwirkend zum
    1.1.2022,

  • Anhebung des Grundfreibetrags
    für 2022 von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 €
    rückwirkend ab dem 1.1.2022 und

  • Vorziehen der bis 2026
    befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21.
    Kilometer) rückwirkend ab dem
    1.1.2022 auf 38
    Cent.

Hinweis: Das Gesetz muss
noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der Referentenentwurf ist
auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.

BMF online; NWB

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