Zum
		1.1.2024 steigen
		die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und
		Rentenversicherung. Das Bundesrat hat der
		Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 am
		24.11.2023
		abschließend zugestimmt.
Zu Anfang eines jeden Jahres
		steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-
		und Rentenversicherung – so auch zum 1.1. 2024:
- 
In der gesetzlichen
Krankenversicherung steigt sie bundesweit
einheitlich auf jährlich 62.100 € beziehungsweise 5.175 € im
Monat (2023: 59.850 € oder 4.987,50 €/Monat). - 
Die
Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 €
beziehungsweise monatlich 5.775 € (2023: 66.600 € oder 5.550
€ im Monat). - 
Auch die
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung steigt: in den neuen Bundesländern auf
7.450 € im Monat (2023: 7.100 €/Monat), in den alten
Bundesländern auf 7.550 € im Monat (2023: 7.300
€/Monat). - 
In der
knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht
sich diese Einkommensgrenze in den neuen Ländern auf 9.200 € im Monat
(2023: 8.750 €/Monat). In den alten Ländern liegt sie bei 9.300 €
im Monat (2023: 8.950 €). In der knappschaftlichen Rentenversicherung
sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere
gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten. - 
Das
Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im
jeweiligen Kalenderjahr dient, ist für 2024 vorläufig auf 45.358 € im
Jahr festgesetzt (2023: 43.142 €). 
Die Rechengrößen
		ab  im
		Überblick
| Rechengröße | West | Ost | 
| Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung  | 
7.550 €/Monat | 7.450 €/Monat | 
| Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung  | 
9.300 €/Monat | 9.200 €/Monat | 
| Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 69.300 € im Jahr (5.775 €/Monat)  | 
|
| Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 62.100 € im Jahr (5.175 €/Monat)  | 
|
| Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung  | 
7.550 €/Monat | 7.450 €/Monat | 
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung  | 
45.358 € | |
| Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.535 €/Monat | 3.465 €/Monat | 
Quelle: Bundesregierung online,
		Meldung v.
		  24.11.2023,
		BR-Drucks. 511/23
		  (Beschluss); NWB
					