Die Bundesregierung hat die neuen
Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für 2023
beschlossen.
Ab
1.1.2023 gelten
neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich
4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600
Euro (monatlich 5.550 Euro). Diese Werte sind bundesweit gleich. Bis zur
Beitragsbemessungsg
Hinweis: Bis zur
Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten
beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Bis zur
Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert
sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat
krankenversichern lassen.
Ab
1.1.2023 wird die
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro
im Monat (2022: 6.750 Euro) und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro im
Monat (2022: 7.050 Euro) liegen.
In der
knappschaftlichen Rentenversicherung wird
diese Einkommensgrenze bei 8.700 Euro (2022: 8.350 Euro) in den neuen Ländern
und bei 8.950 Euro (2022: 8.650 Euro) in den alten Ländern liegen.
Das
Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen
Kalenderjahr dient, wird für 2023 vorläufig auf 43.142 Euro im Jahr (2022:
38.901 Euro) festgesetzt.
Die Rechengrößen
ab im
Überblick:
Rechengröße | West | Ost |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung |
7.300 Euro/Monat | 7.100 Euro/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung |
8.950 Euro/Monat | 8.700 Euro/Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 66.600 Euro/Jahr (5.550 Euro/Monat) | |
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 59.850 Euro/Jahr (4.987,50 Euro/Monat) | |
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung |
7.300 Euro/Monat | 7.100 Euro/Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2022 in der Rentenversicherung |
43.142 Euro/Jahr | |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.395 Euro/Monat | 3.290 Euro/Monat |
Hinweis: Der Bundesrat
muss der Verordnung noch zustimmen.
Quelle: Bundesregierung
online, Meldung v. 12.10.2022; NWB