Ab Januar 2021 fällt für rund 90 % der Lohn- und
Einkommensteuerzahler, die bisher den Soli gezahlt haben, der Zuschlag komplett
weg. Für weitere 6,5 % entfällt er zumindest in Teilen. Zur Berechnung der
Steuerersparnis stellt das Bundesministerium für Finanzen ein
Berechnungsprogramm
zur Verfügung.

Mit dem
„Soli-Rechner“
des Bundesministerium für Finanzen kann ermittelt werden, ob sich durch die
stufenweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages eine Steuerersparnis ergibt
und wie hoch diese ist.

Berücksichtigt wird
dabei:

  • die Veranlagungsart (Einzelveranlagung oder für Ehegatten die
    Zusammenveranlagung)

  • das zu versteuernde Jahreseinkommen nach Abzug von
    Kinderfreibeträgen. Zur Berechnung des zu versteuernden Jahreseinkommen stellt
    das Bundesministerium für Finanzen den
    Lohn- und
    Einkommensteuerrechner
    zur Verfügung.

Hinweise: Zum Soli-Rechner
gelangen Sie
hier.
Zum Lohn- und Einkommensteuerrechner gelangen Sie
hier.

BMF online; NWB

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