Besitzer von Solaranlagen müssen
diese bis spätestens Ende Januar 2021 im sog. Markstammdatenregister eintragen
und registrieren. Das gilt sowohl für neue Anlagen als auch für Installationen,
die schon viele Jahre betrieben werden.

Hintergrund: Die Registrierung
ist bei allen Strom- und
Gas-Erzeugungsanlagen verpflichtend, die
unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- bzw. Gasnetz angeschlossen sind oder
werden sollen. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen.

  • Jede Anlage ist einzeln
    einzutragen, z.B. eine Photovoltaikanlage und ein Batteriespeicher.

  • Neue Anlagen müssen immer
    innerhalb eines Monats angemeldet werden.

  • Wer die Fristen versäumt,
    erhält keine Einspeisevergütung und muss mit einem Bußgeld rechnen.

  • Die Registrierung erfolgt in 3
    Schritten und dauert ca. 15-20 Minuten, wenn man alle Informationen wie z.B.
    Kundennummer beim Energieanbieter, Anlagennummer und Leistungsdaten der Anlagen
    zur Hand hat.

  • Zum Markstammdatenregister gelangen Sie
    hier.
    Es wurde zum Thema ein
    FAQ
    veröffentlicht.

Hinweise: Aufgrund der am
31.1.2021 ablaufenden Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung kommt es
aktuell zu einer erhöhten Nachfrage. Daher kann es zu einer verzögerten
Bearbeitung Ihres Anliegens kommen.

Solaranlagen mit Batteriespeichern: Damit die Förderung der
Solaranlage ohne Einschränkungen geleistet werden kann, muss der
Batteriespeicher ebenfalls fristgerecht bis zum 31.1.2021 im
Marktstammdatenregister registriert sein.

Marktstammdatenregister online;
NWB

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