Der Bundesrat hat am
		24.11.2023 der
		„Vierzehnten Verordnung zur Änderung der
		Sozialversicherungsentgeltverordnung“
		zugestimmt. 
Damit wurden die
		Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der
		Verbraucherpreise für das Jahr 2024 wie folgt
		angepasst:
- 
Der Sachbezugswert für die
Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von
265 € auf 278 € pro Monat (kalendertäglich: 9,27
€). - 
Der Sachbezugswert für die
freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 288 €
auf 313 € pro Monat. 
Für die jeweiligen
		Mahlzeiten gelten damit folgende
		Werte:
- 
Frühstück (Monat/Tag): 65
€/2,17 € (2023: 60 €/2 €), - 
Mittagessen (Monat/Tag): 124
€/4,13 € (2023: 114 €/3,80
€), - 
Abendessen (Monat/Tag): 124
€/4,13 € (2023: 114 €/3,80 €). 
Quelle:
		BR-Drucks. 512/23
		  (Beschluss) v. 24.11.2023,
		§ 2 Abs. 2
		  SvEV (il)
					