Die Sachbezugswerte für freie oder
verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2025 wurden angepasst.
Angelehnt an die
maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende
Werte:
-
Der Sachbezugswert für die
Überlassung einer Unterkunft an den
Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 278 € auf 282 € pro
Monat. -
Der Sachbezugswert für die
freie oder verbilligte Verpflegung steigt
bundeseinheitlich von 313 € auf 333 € pro Monat.
Für die jeweiligen
Mahlzeiten gelten folgende Werte:
-
Frühstück (Monat/Tag): 69
€/2,30 € (2024: 65 €/2,17
€), -
Mittagessen (Monat/Tag): 132
€/4,40 € (2024: 124 €/4,13
€), -
Abendessen (Monat/Tag): 132
€/4,40 € (2024: 124 €/4,13 €).
Quelle: 15. Verordnung zur Änderung
der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drucks. 481/24 (Beschluss) v.
22.11.2024, die Verkündung im BGBl. steht noch aus; NWB