Die SPD-Bundestagsfraktion hat mitgeteilt, dass das
Gesetzgebungsverfahren für die Reform der Grunderwerbsteuer bei Anteilskäufen
an immobilienbesitzenden Gesellschaften verschoben und nicht zum 1.1.2020 in
Kraft treten wird. Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020
abgeschlossen werden.

Hintergrund: Der
Grunderwerbsteuer unterliegt nicht nur ein Vertrag über den Verkauf eines
Grundstücks, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch der Verkauf von
Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die Grundbesitz hält
(sog. Share Deals, also Anteilsverkäufe). Voraussetzung ist nach der bisherigen
Rechtslage, dass mindestens 95 % der Anteile übertragen werden. Außerdem
ist bei Anteilsübertragungen bei einer Personengesellschaft erforderlich, dass
die Übertragung von mindestens 95 % auf neue Gesellschafter innerhalb von
fünf Jahren erfolgt.

Hinweis: Die Bundesregierung
will die Grunderwerbsteuerbarkeit bei Anteilsverkäufen erweitern. So soll die
bisherige Grenze von 95 % auf 90 % herabgesetzt werden. Außerdem soll
der Übertragungszeitraum von fünf Jahren bei Personengesellschaften auf zehn
Jahre verlängert werden. Des Weiteren soll die für Personengesellschaften
geltende Regelung, die eine Grunderwerbsteuerbarkeit vorsieht, wenn – nach der
Neuregelung für Personengesellschaften – innerhalb von zehn Jahren mindestens
90 % der Gesellschafter ausgetauscht werden, auch auf Kapitalgesellschaften
angewendet werden.

Die geplanten Neuregelungen sind nicht unumstritten, weil
Übergangsvorschriften erforderlich werden und bereits die ersten
Gestaltungsmodelle diskutiert werden, um die Neuregelungen zu umgehen. Deshalb
wird das geplante Inkrafttreten zum 1.1.2020 nicht gelingen. Ob bei einer
späteren Verabschiedung des Gesetzes eine Rückwirkung erfolgen wird, bleibt
abzuwarten. Eine Rückwirkung wäre verfassungsrechtlich jedenfalls angreifbar.

SPD-Bundestagsfraktion online; NWB

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