Die Energiepreispauschale für
einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige wird ausgezahlt. Öffentliche Gebäude
heizen weniger. Pflegekräfte erhalten höhere Mindestlöhne. Über diese und
weitere Neuregelungen informiert die Bundesregierung.
Energie
Auszahlung der
Energiepreispauschale
Erwerbstätige, Selbstständige und
Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro.
Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige
erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer
Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Maßnahme ist Teil des zweiten
Entlastungspakets, das im Juni in Kraft getreten ist.
Weitere
Energiesparmaßnahmen
Ab dem 1. September gelten weitere
Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung
beitragen. Zum Beispiel dürfen öffentliche Büros nur noch auf maximal 19 Grad
beheizt werden. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen werden zu bestimmten Zeiten
nicht mehr beleuchtet.
Pflege
Mindestlohn in der
Pflege steigt, mehr Urlaub
Die Mindestlöhne für
Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie Pflegefachkräfte
steigen zum 1.9.2022. Zwei weitere Steigerungen sind für das
kommende Jahr vorgesehen. Altenpflegekräfte erhalten Anspruch auf mehr Urlaub.
Dies sind weitere Schritte, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu
verbessern und den Beruf attraktiver zu machen.
Gesundheit
Regeln bei
Einreise nach Deutschland bleiben gelockert
Einreisende nach Deutschland
brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet
sind. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung um einen Monat bis
30. September verlängert.
Das E-Rezept
startet
Ab dem
1.9. 2022 wird
die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts starten. Apotheken sind dann in der Lage,
E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.
Umwelt
Einheitliche
Kennzeichnung Nitrat belasteter Gebiete
Mit Nitrat belastete Gebiete werden
künftig von den Ländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der
EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen. Wichtig ist das für den Schutz des
Grundwassers. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift vor, die am
17.8.2022 in
Kraft getreten ist.
Quelle: Bundesregierung
online, Meldung vom 30.8.2022; NWB