Die neuen Regelungen zum
Kurzarbeitergeld werden rückwirkend zum
1.3.2020 in Kraft
treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Darauf macht das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) aufmerksam.

Hintergrund: Mit dem
kürzlich verabschiedeten Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung
der Regelungen für das Kurzarbeitergeld wurden die Voraussetzungen für den
Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert.

Danach gilt
Folgendes:

  • Es reicht aus, wenn 10 Prozent
    der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein
    Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der
    Beschäftigten betroffen sein.

  • Sozialversicherungsbeiträge
    werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig
    erstattet.

  • Kurzarbeitergeld ist auch für
    Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.

  • In Betrieben, in denen
    Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau
    negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Diese Erleichterungen werden
rückwirkend zum 1.3.2020 in Kraft treten und auch rückwirkend
ausgezahlt. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits jetzt die
verbesserte Kurzarbeit beantragen können
. Ansprechpartnerin
ist die Agentur für Arbeit vor Ort.

Hinweis:

Das BMAS rät Arbeitgebern,
Arbeitsausfall ab sofort bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen – auch
wenn weniger als ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von
Entgeltausfall betroffen sind.

Darüber hinaus können ab sofort
auch Zeitarbeitsunternehmen einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit
anzeigen.

Weitere Informationen zum Thema
hat das
BMAS auf seiner Homepage
veröffentlicht
. Dort finden Sie auch einen
Fragen-Antworten-Katalog zum
Kurzarbeitergeld
.

BMAS, Meldung v.
16.3.2020;
NWB

Hauptniederlassung

Hauptstr. 40
26789 Leer

0491 91999-0
0491 91999-30

info@juerrens-kollegen.de

Mo. - Do.:

07:30 - 13:00 Uhr

13:30 - 16:00 Uhr

Fr.:

07:30 - 12:30 Uhr

Zweigniederlassung

Tichelwarfer Str. 51
26826 Weener

04951 91312-0
04951 91312-18

info@juerrens-kollegen.de

Mo. - Do.:

09:00 - 12:30 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Fr.:

09:00 - 12:30 Uhr

Rechtliches

• Impressum

• Datenschutz