Für Geburten ab dem
1.4.2024 gelten
neue Regelungen beim Elterngeld. Die Bundesregierung hat hierzu nähere
Informationen veröffentlicht.

Hintergrund: U.a. wurde
die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben,
ab dem 1.4.2024
auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem
1.4.2025 auf
175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Regelung gilt für
Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.

In dem
Fragen-Antworten-Katalog geht die Bundesregierung auf die folgenden Punkte
ein:

  • Was hat sich zum
    1.4.2024 beim
    Elterngeld geändert?

  • Welche Formen von Elterngeld
    gibt es?

  • Wer hat Anspruch auf
    Elterngeld?

  • Wie beantrage ich
    Elterngeld?

  • Wie hoch ist das
    Elterngeld?

Hinweis: Der
Fragen-Antworten-Katalog ist auf der
Homepage der
Bundesregierung
veröffentlicht. Weitere Informationen zum
neuen Elterngeld hat auch das
Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Homepage

veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online;
NWB

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