Mit Unterstützung des Bundes der
Steuerzahler (BdSt) hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen den
Solidaritätszuschlag beim Finanzgericht Nürnberg eingereicht. Anlass ist die
feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von
Bürgern und Betrieben weiter zu erheben – in diesem Sinne hatte das
Bundeskabinett am 21.8.2019 den Soli-Teilabbau ab 2021 beschlossen (s.
hierzu unsere Nachricht v. 21.8.2019).

Hierzu führt des
BdSt u.a. weiter aus:

  • Mit der Klage setzt sich der
    Verband dafür ein, dass die Politik ihr jahrzehntealtes Versprechen einlöst,
    den Zuschlag komplett abzuschaffen, wenn die Aufbauhilfen für Ostdeutschland
    enden. Betreut wird die Klage von Rechtsanwalt Michael Sell, der zuletzt als
    Abteilungsleiter für direkte Steuern im Bundesfinanzministerium tätig war.

  • Juristisch steht der Soli
    bereits seit langem zur Diskussion: Dies zeigt eine weitere von BdSt
    unterstützte Musterklage, die sich auf einen Sachverhalt aus dem Jahr 2007
    bezieht – dieses Verfahren liegt bereits dem Bundesverfassungsgericht vor.
    Deshalb müssen Steuerzahler derzeit nicht selbst aktiv werden:
    Die Steuerbescheide bleiben in puncto Solidaritätszuschlag von Amts wegen
    offen.

  • In der neuen Musterklage geht
    es explizit um das Jahr 2020. Hierzu greifen
    die Kläger die vom Finanzamt festgesetzten Steuervorauszahlungen an.

Hinweis: Weitere
Informationen zum Thema hat der BdSt auf seiner
Homepage
veröffentlicht.

BdSt, Pressemitteilung v.
22.8.2019;
NWB

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