Die Bundesregierung hat den Entwurf
eines Jahressteuergesetzes 2026 in den Bundestag eingebracht, in dem eine
Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener
Einzelmaßnahmen enthalten ist.

U.a. folgende
Regelungen sind geplant:

  • Ab 2027 soll der monatliche
    Zinssatz angesichts der allgemein gestiegenen Zinsen auf 0,3 Prozent erhöht
    werden, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht. Derzeit beträgt der
    Zinssatz bei den Nachzahlungszinsen 0,15 Prozent für jeden Monat, was einem
    Jahreszinssatz von 1,8 Prozent entspricht. Der Zinssatz gilt auch für
    Erstattungszinsen, die Steuerpflichtigen bei Steuererstattungen gezahlt werden.
    Nach der
    AO beginnt der Zinslauf für
    die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen grundsätzlich
    15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden
    ist.

  • Mit einer weiteren
    Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass für Kinder mit Wohnsitz in
    einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den
    das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, in Zukunft
    die ungekürzten Freibeträge für Kinder bei der Besteuerung der
    Eltern gewährt
    werden. Die Änderung geht auf ein Urteil des
    Europäischen Gerichtshofes zurück, der die Kürzung von Familienbeihilfen und
    steuerlichen Vergünstigungen bei Arbeitnehmern, deren Kinder sich in einem
    anderen Mitgliedstaat aufhalten, als Verstoß gegen Unionsrecht bezeichnet
    hatte. Bisher konnten die Freibeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den
    Verhältnissen im Wohnsitzstaat der Kinder „notwendig und
    angemessen“ waren.

  • Weitere Änderungen betreffen
    ausländische Großaktionäre mit Beteiligungen an deutschen
    Kapitalgesellschaften von mindestens zehn Prozent
    . In diesen
    Fällen soll es Änderungen geben, um eventuelle missbräuchliche
    Gestaltungen aufdecken
    zu können.

  • Angehoben werden soll auch
    Freigrenze für ins Ausland gezahlte
    Lizenzgebühren
    .

  • Einkommensteuerbescheide
    und Bescheide über Widersprüche sollen ab 2027 nur noch
    elektronisch übermittelt
    werden, wenn die Steuerzahler über
    ein ELSTER-Konto verfügen.

  • Ausgeweitet werden soll auch
    der Informationsaustausch mit ausländischen
    Steuerbehörden
    über Einkünfte, die über
    Onlineplattformen erzielt werden. Diese
    Informationen werden bereits innerhalb der Europäischen Union ausgetauscht. Mit
    dem Jahressteuergesetz soll diese Meldepflicht auf Anbieter, die in
    Drittstaaten ansässig sind, ausgeweitet
    werden.

  • Ferner ist eine Neuregelung der
    umsatzsteuerrechtlichen Organschaft ab dem 1.1.2030
    vorgesehen.

Hinweis: Die 1. Lesung des JStG
2026 im Bundestag soll nach derzeitigem Stand am
8.10.2026
erfolgen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben zustimmen.

Über den weiteren Gang des
Gesetzgebungsverfahrens werden wir an dieser Stelle informieren.

Quelle: hib – heute im
bundestag Nr. 767,
BT-Drucks.
21/8283
; NWB

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