Die Bundesregierung hat am
23.2.2022 den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes beschlossen. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1.10.2022 auf 12 €
angehoben wird. Zudem soll die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 €
erhöht werden.

Darüber hinaus
sind folgende Regelungen vorgesehen:

  • Zukünftige Anpassungen des
    Mindestlohns sollen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der
    Mindestlohnkommission erfolgen, erstmals wieder bis zum 30.6.2023 mit Wirkung
    zum 1.1.2024.

  • Als Folgeänderung zur Erhöhung
    des gesetzlichen Mindestlohns enthält der Entwurf eine Anpassung der
    Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen
    von den Dokumentationspflichten der §§ 16, 17 Mindestlohngesetz
    vorsieht.

  • Zugleich sollen Maßnahmen
    getroffen werden, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen
    Beschäftigung fördern und verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für
    reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.

  • Dazu wird die Möglichkeit eines
    zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine
    geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt

  • Die Höchstgrenze für eine
    Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 € auf 1.600
    € angehoben werden. Außerdem sollen die Beschäftigten innerhalb des
    Übergangsbereichs stärker entlastet werden. Der Belastungssprung beim Übergang
    aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    soll geglättet werden. Ziel ist es, Anreize zu geben, über einen Minijob hinaus
    erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag soll oberhalb der
    Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden
    Pauschalbeiträge in Höhe von 28 % angeglichen und gleitend auf den regulären
    Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen werden.

Bundesministerium für Arbeit und
Soziales,
Pressemitteilung vom
23.2.2022
; NWB

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