Die neue Bundesregierung plant, die
Mietpreisbremse über den 31.12.2025 hinaus bis zum 31.12.2029 zu
verlängern.
Hintergrund: Bei der
Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Miethöhe, deren Zweck
es ist, den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen.
Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Dort, wo die Mietpreisbremse
Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die
Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so
ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die
ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen
und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt oder an dieser
orientiert. Vielerorts geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche
Vergleichsmiete.
Hierzu führt das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) weiter aus:
-
Die Mietpreisbremse gilt in
Gebieten mit einem angespannten
Wohnungsmarkt. Die
Landesregierungen können betreffende Gebiete
durch Rechtsverordnung bestimmen. -
Das geltende Recht sieht vor,
dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht
wird, spätestens mit Ablauf des
31.12.2025 außer
Kraft treten. Ohne eine Verlängerung fänden die Regeln über die Mietpreisbremse
spätestens ab dem 1.1.2026 keine Anwendung mehr. -
In ihrem jeweiligen
Geltungsbereich hat die Mietpreisbremse den Mietanstieg zumindest moderat
verlangsamt. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse würde dazu führen, dass die die
Mieten bei Wiedermietung schneller ansteigen würden. Das trifft insbesondere
Menschen mit niedrigen Einkommen und kann zu einer beschleunigten Verdrängung
führen. -
Mit der nunmehr beschlossenen
Formulierungshilfe soll die Verordnungsermächtigung für die
Mietpreisbremse bis zum
verlängert werden. Den
Landesregierungen wird so ermöglicht, durch Rechtsverordnung auch über den
31.12.2025 hinaus
Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die
Mietpreisbremse zur Anwendung gelangen soll.
Hinweise: Die
Verlängerung der Mietpreisbremse sollte eigentlich bereits in der letzten
Legislaturperiode beschlossen werden. Wegen des vorzeitigen Endes der
Regierungskoalition wurde das Gesetz allerdings nicht mehr verabschiedet. Das
neue Gesetz soll nun in den Deutschen Bundestag eingebracht werden und muss das
weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Quelle: BMJV, Pressemitteilung v.
28.5.2025;
NWB