Die neue Bundesregierung plant, die
Mietpreisbremse über den 31.12.2025 hinaus bis zum 31.12.2029 zu
verlängern.

Hintergrund: Bei der
Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Miethöhe, deren Zweck
es ist, den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen.
Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Dort, wo die Mietpreisbremse
Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die
Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so
ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die
ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen
und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt oder an dieser
orientiert. Vielerorts geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche
Vergleichsmiete.

Hierzu führt das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) weiter aus:

  • Die Mietpreisbremse gilt in
    Gebieten mit einem angespannten
    Wohnungsmarkt
    . Die
    Landesregierungen können betreffende Gebiete
    durch Rechtsverordnung bestimmen.

  • Das geltende Recht sieht vor,
    dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht
    wird, spätestens mit Ablauf des
    31.12.2025 außer
    Kraft treten. Ohne eine Verlängerung fänden die Regeln über die Mietpreisbremse
    spätestens ab dem 1.1.2026 keine Anwendung mehr.

  • In ihrem jeweiligen
    Geltungsbereich hat die Mietpreisbremse den Mietanstieg zumindest moderat
    verlangsamt. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse würde dazu führen, dass die die
    Mieten bei Wiedermietung schneller ansteigen würden. Das trifft insbesondere
    Menschen mit niedrigen Einkommen und kann zu einer beschleunigten Verdrängung
    führen.

  • Mit der nunmehr beschlossenen
    Formulierungshilfe soll die Verordnungsermächtigung für die
    Mietpreisbremse bis zum
    verlängert werden. Den
    Landesregierungen wird so ermöglicht, durch Rechtsverordnung auch über den
    31.12.2025 hinaus
    Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die
    Mietpreisbremse zur Anwendung gelangen soll.

Hinweise: Die
Verlängerung der Mietpreisbremse sollte eigentlich bereits in der letzten
Legislaturperiode beschlossen werden. Wegen des vorzeitigen Endes der
Regierungskoalition wurde das Gesetz allerdings nicht mehr verabschiedet. Das
neue Gesetz soll nun in den Deutschen Bundestag eingebracht werden und muss das
weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Quelle: BMJV, Pressemitteilung v.
28.5.2025;
NWB

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