Der Bundesrat hat den Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des
Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität vorgelegt
(BT-Drucks. 19/15085).
Damit sollen die
rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen durch Mieter
und Wohnungseigentümer deutlich abgesenkt werden.
Der Entwurf basiert auf Vorschlägen
einer länderoffenen Arbeitsgruppe der Justizministerinnen und Justizminister.
Danach soll jeder
Mieter einen Anspruch auf
den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge haben. Im
Wohnungseigentumsrecht soll ein Anspruch jedes
Wohnungseigentümers geschaffen werden, dass ihm durch
Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der Einbau einer
Ladestation ermöglicht wird.
Für einen zügigen Ausbau einer
privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sei es notwendig, diese Reform
des Wohneigentumsgesetzes zeitnah umzusetzen, heißt es in dem Entwurf.
Hinweis: Das Gesetz muss
noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor es in Kraft treten
kann. Ob das Vorhaben in dieser Form verabschiedet wird, ist offen. Die
Bundesregierung zumindest möchte noch in diesem Jahr ein Gesetz auf den Weg
bringen, welches die hier genannten Punkte aufgreift, jedoch noch weitere
Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes sowie Anpassungen des Mietrechts
vorsieht.
hib – heute im bundestag Nr. 1294;
NWB