Ab dem 1.10.2021 können Anträge und
Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform
abgegeben werden mussten, erstmalig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt
übermittelt werden. Hierauf macht das Finanzministerium Thüringen aktuell
aufmerksam.
Hintergrund: Arbeitnehmer
müssen ihrem Finanzamt mitteilen, wenn sich die Zahl der Kinderfreibeträge
verändert oder wenn die Voraussetzungen für die günstigere Steuerklasse
entfallen sind. Wenn zum Beispiel der alleinerziehende oder geschiedene
Elternteil mit einem neuen Partner zusammenzieht, oder der Anspruch auf
Kindergeld entfällt, entfallen auch die Voraussetzungen für die Steuerklasse II
wieder.
Das FinMin
Thüringen erläutert weiter:
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Die Übermittlung funktioniert
bundesweit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder über
Übermittlungsprogramme privater Anbieter. -
Folgende Anträge und
Erklärungen können elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden: Antrag auf
Steuerklassenwechsel, Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, Erklärung zum dauernden
Getrenntleben, Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder
lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft, Antrag zu den elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). -
Nach dem Login in „Mein
ELSTER“ sind die Formulare über den Menüpunkt „Formulare &
Leistungen“ – „Alle Formulare“ –
„Lohnsteuer-Arbeitnehmer“ zu finden.
FinMin Thüringen,
Medieninformation v. 29.9.2021; NWB