Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz
von sog. Whistleblowern hat am
10.2.2023 nicht
die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher nicht in
Kraft treten.
Vermittlungsverfahren
möglich
Bundesregierung und Bundestag haben
nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern
über einen Kompromiss zu beraten.
Was der Bundestag
beschlossen hat
Das Gesetz, das der Bundestag im
Dezember 2022 verabschiedet hatte, regelt den Umgang mit Meldungen zu
Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen;
ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im
öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen.
Diese Änderung wurde erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den
ursprünglichen Regierungsentwurf aufgenommen – unter anderem auch mit Blick auf
Zugehörige der „Reichsbürgerszene“.
Interne und
externe Meldestellen geplant
Behörden und Unternehmen sollen
gesonderte interne Anlaufstellen schaffen und auch anonyme Hinweise
entgegennehmen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim
Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen
einrichten.
Der Bundestagsbeschluss regelt
Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der
Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder
im Falle bewusst falscher Angaben.
Hintergrund sind Vorgaben einer
EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umzusetzen sind. Das Gesetz sollte drei
Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat KOMPAKT, Meldung v. 10.2.2023;
NWB