Um es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern zu erleichtern,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird eine Halterhaftung eingeführt.
Der Bundestag hat am 9.7.2026 ein entsprechendes Gesetz beschlossen.

Mit dem Gesetz wird das
Haftungsrisiko für den Betrieb der E-Scooter
dem Halter zugeordnet „Die
wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote werden im Wesentlichen von den
Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen“, schreibt die
Bundesregierung. „Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, der
durch eine Aktivität Vorteile genießt (hier der Halter), korrespondierend das
dadurch ausgelöste Risiko tragen sollte.“

Durch die Einführung der Halterhaftung würden die Flottenbetreiber
von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch
ihre Fahrzeuge verursachten Schäden zu internalisieren, sie also auf der
Kostenseite ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen, schreibt die
Regierung.

Für Fahrer von Elektro-Scootern
gilt künftig eine Haftung für „vermutetes
Verschulden“
. Sie haften dann, wenn sie sich nicht
entlasten können. Im Ergebnis gelten für Unfälle mit
E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln wie für Unfälle mit anderen
Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Autos.

Hinweis: Wenn der Bundesrat
keine Einwände erhebt, kann das Gesetz ausgefertigt und verkündet werden. Es
soll am ersten Tag des ersten auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft
treten.

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit
Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr, BT-Drucks. 21/5871;
NWB

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