Grundsteuerreform

Bisher wurde die Grundsteuer mit Hilfe der Einheitswerte berechnet. Diese sind jedoch sehr veraltet und haben dazu geführt, dass für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfielen. Diese Ungleichbehandlung stellt einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar und der Finanzverwaltung wurde eine Änderung auferlegt.

Ab dem Jahr 2025 wird für die Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt. Die eigentliche Berechnung der Grundsteuer bleibt unverändert.

Diese Bemessungsgrundlage wird von den Finanzämtern auf den 01.01.2022 ermittelt. Hierfür müssen alle (Mit-)Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung mittels der Schnittstelle „Elster-Online“ digital beim Finanzamt einreichen.

Im Regelfall werden Sie ein Anschreiben des zuständigen Finanzamtes erhalten. Sollten Sie kein Anschreiben erhalten, dann sind Sie dennoch zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet.

Gerne unterstützen wir Sie in diesem aufwendigen Prozess und begleiten Sie von der Datenerhebung über die Abgabe der Erklärung bis hin zur Bescheidsprüfung.

Formular & Downloads

Um eine reibungslose Abarbeitung Ihrer Grundsteuererklärung gewährleisten zu können, müssen wir Sie bitten, für jedes Grundstück das Datenerhebungsformular auszufüllen. Dieses steht Ihnen auf dieser Seite als digitales Formular, als ausfüllbares PDF oder zum Ausdruck bereit. Die hier abverlangten Daten sind vollständig einzutragen. Andernfalls kann die Erklärung nicht bearbeitet werden. Das digitale Formular erhalten wir nach dem Absenden automatisch. Wenn Sie sich für die Variante als ausfüllbare PDF entscheiden, dann senden Sie uns die PDF-Dateien per E-Mail an: info@juerrens-kollegen.de . Die Druckvariante reichen Sie bitte in der Kanzlei ein.

Sie können auch gerne vorgedruckte Formularbögen bei uns in der Kanzlei abholen.

Wählen Sie bitte das für Sie benötigte Formular aus, je nachdem ob Sie bereits Mandant bei uns sind oder zum ersten Mal mit uns in Kontakt treten.

Sollten Sie ein Grundstück in einem anderen Bundesland als Niedersachsen besitzen, dann sprechen Sie uns bitte vorher an. In diesem Fall könnten weitere Daten erforderlich sein.

Sofern Sie noch nicht als Mandant bei uns erfasst sind, füllen Sie bitte zuerst das folgende Formular aus und das Sepa-Lastschriftmandant.
Ohne erfolgreich ausgefüllte Formulare kann keine weitere Bearbeitung erfolgen.

Bitte füllen Sie für jedes Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden soll, ein separates Formular aus.
Bsp.: Sie haben ein privates Wohnhaus, eine vermietete Immobilie und ein gewerblich genutztes Grundstück, dann müssen Sie drei Formulare einreichen.

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