Die Bundesregierung informiert über
gesetzliche Neuregelungen im April 2022 – u.a. über die neuen
Homeoffice-Regelungen sowie die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum
Kurzarbeitergeld.
Corona
Wegfall der
Corona-Regeln
Die Corona-Regeln werden künftig
weitgehend wegfallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in
Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, bleibt aber bestehen. Auch die
Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind
weiterhin möglich. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland.
Gleichzeitig sollen strengere lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn es die
Infektionslage dort erfordert und das Landesparlament dies beschließt. Diese
Änderung des Infektionsschutzgesetzes greift seit dem 20. März.
Homeoffice
Bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen wie
Testangebote und Homeoffice bleiben bestehen. Sie werden nicht mehr
vorgeschrieben, aber als mögliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben.
Weiterhin
erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld
Die Zugangsvoraussetzungen zum
Kurzarbeitergeld bleiben bis zum
30.6.2022
herabgesetzt. Betroffene Betriebe haben damit weiterhin
Planungssicherheit.
Vereinfachter
Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich
Wer pandemiebedingt in Not gerät,
soll bis 31. Dezember
2022 Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung haben. Das
heißt, ab 1. April gilt weiterhin die eingeschränkte Vermögensprüfung,
Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und
vereinfachte Bewilligung vorläufiger Leistungen. Die Bundesregierung will damit
insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die
vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.
Zugang zum
Kinderzuschlag bleibt erleichtert
Der Kinderzuschlag unterstützt vor
allem Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Monatlich können sie
einen Zuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind erhalten. Wegen der Corona-Pandemie
wurde die Vermögensprüfung vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach
keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen
haben. Diese Regelung wurde bis Ende Dezember 2022 verlängert.
Akuthilfe für
pflegende Angehörige verlängert
Damit Berufstätige Pflege und Beruf
besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung die Akuthilfe für pflegende
Angehörige bis 30. Juni
2022 verlängert. Bis zu 20 Arbeitstage können Angehörige bei einer akut
auftretenden Pflegesituation bezahlt der Arbeit fernbleiben. Das
Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch
genommen werden, wenn aufgrund coronabedingter Versorgungsengpässe zu Hause
gepflegt wird.
Reisen wird
leichter
Die Einreise nach Deutschland wird
wieder einfacher: Seit 3. März ist kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet
ausgewiesen.
Arbeit /
Soziales
Frühzeitig
Klarheit über den Erwerbsstatus
Sofern Auftragnehmer oder
Auftraggeber Zweifel haben, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine
selbstständige Tätigkeit vorliegt, können sie ein Statusfeststellungsverfahren
bei der Deutschen Rentenversicherung einleiten. Diese bestimmt den
sozialversicherungsrechtlichen Status der oder des Erwerbstätigen, so dass bei
den Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen wird.
Bundesregierung online, Meldung v.
29.3.2022;
NWB