Der Bundesrat hat am 25.6.2021 einen Bundestagsbeschluss zur
Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten
zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Meldepflicht für
Unternehmen

Um aufdecken zu können, welche natürlichen Personen hinter
international verschachtelten Unternehmensstrukturen stecken, sollen die
europäischen Transparenzregister sich vernetzen – dies sieht die europäische
Geldwäscherichtlinie vor. Der Bundestagsbeschluss führt dazu eine
bußgeldbewehrte Meldepflicht für solche Gesellschaften ein, die bislang ihre
wirtschaftlich Berechtigten noch nicht an das deutsche Transparenzregister
direkt zu melden hatten. Der entstehende einheitliche Datensatz soll so einen
EU-weiten Austausch ermöglichen und die Aussagekraft des Transparenzregisters
insgesamt verbessern.

Vollregister statt
Auffangregister

Bislang handelt es sich beim deutschen Transparenzregister
lediglich um ein sog. Auffangregister, das in der Regel auf andere Register wie
das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister verweist. Für einen
Großteil der deutschen Gesellschaften besteht daher im Transparenzregister
selbst noch kein strukturierter Datensatz in einem einheitlichen
Datenformat.

Kontenabruf durch
Behörden

Die ebenfalls umzusetzende EU-Finanzinformationsrichtlinie zur
Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren
Straftaten zielt auf die europaweite Nutzbarmachung nationaler Datensätze, zum
Beispiel aus bestehenden Kontenregistern und den Zentralstellen für
Finanztransaktionsuntersuchungen. Das Gesetz benennt das Bundesamt für Justiz
bzw. das Bundekriminalamt für den Datenaustausch mit Europol. Beide Behörden
erhalten hierfür gesonderte Zugriffsbefugnisse.

Hinweis: Das Gesetz soll im
Wesentlichen am 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Vorschriften schon am
Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

BundesratKOMPAKT, Meldung v. 25.6.2021; NWB

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