Das Bundesfinanzministerium (BMF)
hat einen Fragen-Antworten-Katalog zu den steuerlichen Maßnahmen zur
Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
veröffentlicht.
Hintergrund: Die vielen
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und
finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Mit mehreren
Schreiben hat das BMF steuerliche Erleichterungen für Helfende erlassen. Die
nun vom BMF veröffentlichten FAQ sollen einen kurzen Überblick über die näheren
Einzelheiten geben.
Im Einzelnen geht
das BMF auf die folgenden Fragen näher ein:
Gesellschaftliches
Engagement
-
Wie werden Spenden steuerlich
berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen,
Verfahren und Nachweisen? -
Engagierte Bürgerinnen und
Bürger oder Unternehmen spenden an ihre inländische Heimatgemeinde zur
Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Was muss die Gemeinde
beachten? -
Wie werden Sachspenden (zum
Beispiel Medikamente oder Kleidung) an Krankenhäuser oder andere
Hilfseinrichtungen steuerlich behandelt, wenn sie von einem Betrieb stammen,
der mit dieser Spendenaktion öffentlich wirbt? -
Hat es umsatzsteuerliche
Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel
Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen? -
Sind bestimmte
Umsatzsteuerbefreiungsnormen auf die entgeltlichen Überlassungen von
Sachmitteln und Räumen sowie von Personal zwischen steuerbegünstigten
Einrichtungen anwendbar? -
Sind bestimmte
Umsatzsteuerbefreiungsnormen auch auf entgeltliche Betreuungs- und
Versorgungsleistungen für Kriegsflüchtlinge anwendbar? -
Darf jede steuerbegünstigte
Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige
Stiftung) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im
Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einwerben? -
Dürfen steuerbegünstigte
Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige
Stiftungen) außerhalb ihrer Satzungszwecke zur Bewältigung der humanitären
Folgen des Krieges in der Ukraine tätig werden (zum Beispiel durch
Unterstützung der Kriegsflüchtlinge)? -
Wie sind entgeltliche
Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger
Vereine oder gemeinnütziger Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit
dem Krieg in der Ukraine ausgeübt werden? -
Können Geldzuwendungen oder
Sachspenden, die direkt an die Kriegsflüchtlinge gegeben werden, steuerlich
geltend gemacht werden? -
Können Spenden, die direkt auf
ein Spendenkonto einer ukrainischen Organisation eingezahlt werden, in
Deutschland steuerlich geltend gemacht werden? -
Dürfen Kriegsflüchtlinge – mit
oder ohne Begründung einer Mitgliedschaft – beitragsfrei in Sportvereinen
mittrainieren, ohne dass dies die Gemeinnützigkeit des jeweiligen Sportvereins
gefährdet?
Unterbringung von
Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
-
Dürfen steuerbegünstigte
Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige
Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten
unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet
ist? -
Führt die Aufnahme von
Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine als Nichtmitglieder bei steuerbefreiten
Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen zum Wegfall der
Steuerbefreiung? -
Führt die Aufnahme von
volljährigen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Alleinerziehende in ihren
Haushalt zum Wegfall der Steuerklasse II? -
Können Aufwendungen für den
Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche
Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die
private Unterbringung entstanden sind)? -
Ich möchte Kriegsflüchtlingen
aus der Ukraine unentgeltlich Wohnraum zur Verfügung stellen. Muss ich dann
Einkünfte in Höhe der Mieteinnahmen, auf die ich verzichte,
versteuern? -
Ich habe eine Wohnung, die ich
eigentlich zu vermieten beabsichtige. Hätte es Auswirkungen auf meinen
Werbungskostenabzug, wenn ich die Wohnung vorübergehend und unentgeltlich oder
sehr günstig Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung
stelle? -
Ich habe eine Ferienwohnung,
die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste
vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und
unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung
stelle? -
Ich habe Kriegsflüchtlinge aus
der Ukraine in meine selbstgenutzte Wohnung aufgenommen und erhalte hierfür von
den Behörden eine pauschale Kostenerstattung. Führt dies zu steuerpflichtigen
Einkünften? -
Ich habe Kriegsflüchtlinge aus
der Ukraine in mein selbstgenutztes Familienheim vorübergehend unentgeltlich
bzw. gegen Erstattung von Nebenkosten aufgenommen. Wird bei der Erbschaft- und
Schenkungsteuer die Steuerbefreiung nach § 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gewährt oder fällt eine in der
Vergangenheit gewährte Steuerbefreiung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums
rückwirkend weg? -
Führen Nutzungsänderungen von
unternehmerisch genutzten Räumlichkeiten der öffentlichen Hand zu
umsatzsteuerlichen Konsequenzen? -
Ich habe eine Wohnung, die dem
Betriebsvermögen zugeordnet ist. Hätte es Auswirkungen auf meinen
Betriebsausgabenabzug oder auf die Betriebsvermögenseigenschaft, wenn ich sie
vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur
Verfügung stelle? -
Ich habe Kriegsflüchtlinge aus
der Ukraine in meine selbstgenutzte Immobilie vorübergehend unentgeltlich
aufgenommen. Gilt diese Überlassung im Rahmen der Prüfung eines sog. privaten
Veräußerungsgeschäfts als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?
Unterstützungen an
Arbeitnehmer
-
Können Teile des Arbeitslohns
oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet
werden? -
Kann der Arbeitgeber Spenden
der Arbeitnehmer steuerfrei erstatten? -
Können Arbeitnehmer
Aufwendungen für den Unterhalt von Personen geltend machen, obwohl diesen
Aufwendungen Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers
gegenüberstehen? -
Sind steuerfreie Beihilfen und
Unterstützungen des Arbeitgebers möglich? -
Sind Arbeitslohnspenden
beitragsfrei in der Sozialversicherung?
Hinweis: Die Ausführungen
gelten als allgemeine Hinweise. Die Entscheidung im steuerlichen Einzelfall
trifft das zuständige Finanzamt. Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen
werden dem BMF zufolge stetig in das Dokument aufgenommen.
Die FAQ (Stand:
5.7.2022) sind
auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Quelle: BMF online,
NWB