Der Umweltbonus für E-Autos wird
fortgesetzt und ab dem 1.1.2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene
Fahrzeuge konzentriert. Dies teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) aktuell mit.

Hierzu führt das
BMWK u.a. weiter aus:

Konkret wird der Kauf von reinen
Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach
Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 € bezuschusst. Ab dem
1.9.2023 wird der
Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos
über 45.000 € Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem
1.1.2024
vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.

Die Eckpunkte im
Detail:

1. Förderung ab
dem

  • Die Förderung von
    Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum
    31.12.2022 in der
    aktuellen Form weitergeführt. Ab
    1.1.2023 erhalten
    Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den
    Umweltbonus.

  • Ab dem
    1.1.2023 beträgt
    der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und
    Brennstoffzellenfahrzeuge

    • mit Nettolistenpreis bis zu
      40.000 €: 4.500 €;

    • mit Nettolistenpreis
      zwischen 40.000 € und bis zu 65.000 €:
      3.000 €.

  • Der Kreis der
    Antragsberechtigten ändert sich nicht.

2. Förderung ab
dem

  • Die Förderung wird
    auf Privatpersonen beschränkt; eine
    Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird
    vom BMWK derzeit noch geprüft.

  • Ansonsten bleiben die
    Förderkonditionen aus Punkt 1 unverändert.

3. Förderung ab
dem

  • Ab dem
    1.1.2024 beträgt
    der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und
    Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000
    Euro.

  • Fahrzeuge mit höherem
    Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.

  • Der Kreis der
    Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Maßgeblich für die Förderung soll
auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die
Fahrzeugzulassung voraussetzt
. Bei den oben genannten
Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der
Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der
Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50
Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der
Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im
Austausch.

Die Mittel für den Umweltbonus
werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt.
Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem
Umweltbonus.
Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah
in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie
von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft
wurden.

Quelle: BMWK,
Pressemitteilung v. 26.7.2022;
NWB

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