Am
18.11.2019 hat
die Bundesregierung den Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi) über die Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes
elektrisch betriebener Fahrzeuge behandelt. Dazu wird die bestehende
Förderrichtlinie (Umweltbonus) bis zum Jahr 2025 verlängert und die
Einzelförderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen erhöht.

Hierzu führt das
BMWi weiter aus:

  • Die Kaufprämie wird bei
    Fahrzeugen bis 40.000 € Nettolistenpreis um 50 % und darüber hinaus bis
    zu einer Grenze von 65.000 € Nettolistenpreis um 25 % steigen. Damit
    wird ermöglicht, weitere rund 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern.
    Die Industrie wird sich weiterhin paritätisch daran
    beteiligen.

  • Die bestehende Förderung für
    Neufahrzeuge wird um eine Kaufprämie für junge
    Gebrauchtfahrzeuge der Fahrzeughersteller bei der Zweitveräußerung
    ergänzt
    . Der jeweilige Firmen- beziehungsweise Dienstwagen
    muss hierfür zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens 4 und maximal 8 Monate
    erstmalig zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km
    aufweisen.

Hinweise: Die geänderte
Förderrichtlinie wird nach beihilferechtlicher Prüfung durch die Europäische
Kommission in Kraft treten.

Die bisher geltende und im Jahr
2016 eingeführte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) war bis Ende
2020 befristet.

Nachricht aktualisiert am
19.11.2019: Einen FAQ zum Umweltbonus hat die Bundesregierung auf ihrer
Homepage
veröffentlicht.

BMWi, Pressemitteilung v.
18.11.2019;
NWB

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