Am
		18.11.2019 hat
		die Bundesregierung den Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und
		Energie (BMWi) über die Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes
		elektrisch betriebener Fahrzeuge behandelt. Dazu wird die bestehende
		Förderrichtlinie (Umweltbonus) bis zum Jahr 2025 verlängert und die
		Einzelförderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen erhöht. 
Hierzu führt das
		BMWi weiter aus:
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Die Kaufprämie wird bei 
 Fahrzeugen bis 40.000 € Nettolistenpreis um 50 % und darüber hinaus bis
 zu einer Grenze von 65.000 € Nettolistenpreis um 25 % steigen. Damit
 wird ermöglicht, weitere rund 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern.
 Die Industrie wird sich weiterhin paritätisch daran
 beteiligen.
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Die bestehende Förderung für 
 Neufahrzeuge wird um eine Kaufprämie für junge
 Gebrauchtfahrzeuge der Fahrzeughersteller bei der Zweitveräußerung
 ergänzt. Der jeweilige Firmen- beziehungsweise Dienstwagen
 muss hierfür zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens 4 und maximal 8 Monate
 erstmalig zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km
 aufweisen.
Hinweise: Die geänderte
		Förderrichtlinie wird nach beihilferechtlicher Prüfung durch die Europäische
		Kommission in Kraft treten. 
Die bisher geltende und im Jahr
		2016 eingeführte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) war bis Ende
		2020 befristet.
Nachricht aktualisiert am
		19.11.2019: Einen FAQ zum Umweltbonus hat die Bundesregierung auf ihrer
		Homepage
		veröffentlicht.
 BMWi, Pressemitteilung v.
		18.11.2019;
		NWB
 
					