Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht eine neue
		Arbeitshilfe zur Aufteilung des Kaufpreises für ein bebautes Grundstück auf den
		Grund und Boden und auf das Gebäude, nachdem die bisherige Arbeitshilfe vom
		Bundesfinanzhof (BFH) verworfen worden ist. Die neue Arbeitshilfe sieht neben
		dem bisherigen Sachwertverfahren auch das Ertragswert- sowie das
		Vergleichswertverfahren vor. 
Hintergrund: Beim Kauf eines
		bebauten Grundstücks, das zur Einkünfteerzielung eingesetzt wird, also
		vermietet oder betrieblich genutzt wird, muss der Kaufpreis auf den Grund und
		Boden sowie auf das Gebäude aufgeteilt werden. Nur der Gebäudeanteil kann
		abgeschrieben werden, während der Grund- und Bodenanteil nicht abgeschrieben
		wird. Das BMF hatte vor einigen Jahren eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die
		ein Berechnungsprogramm für die Aufteilung enthielt, allerdings ausschließlich
		auf dem Sachwertverfahren beruhte. Der BFH hat diese Arbeitshilfe in einem
		Urteil aus dem Jahr 2020 als ungeeignet eingestuft, weil sie nur das
		Sachwertverfahren vorsah und weil Regionalisierungsfaktoren unberücksichtigt
		blieben, die gerade in Ballungsgebieten bedeutsam sind. 
Wesentlicher Inhalt der neuen
		Arbeitshilfe: 
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Die neue Arbeitshilfe enthält mehrere Berechnungsmodi, nämlich 
 das Ertragswertverfahren, das Vergleichswertverfahren sowie – wie bisher
 – das Sachwertverfahren. Das Vergleichswertverfahren ist bei
 Eigentumswohnungen sowie bei Ein- und Zweifamilienhäusern anwendbar. Das
 Ertragswertverfahren gilt für Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte
 Grundstücke und Geschäftsgrundstücke, aber auch für Eigentumswohnungen und Ein-
 und Zweifamilienhäuser, sofern es keinen Vergleichswert gibt. Und das
 Sachwertverfahren kann bei allen anderen Grundstücken angewendet werden.
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Bei jeder dieser Methoden wird zunächst der Grund und Boden 
 bewertet, indem die Fläche des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multipliziert
 wird. Dies gilt unabhängig vom jeweils anzuwendenden Verfahren.
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Anschließend wird je nach Art des Grundstücks das 
 Vergleichswert-, Ertragswert oder Sachwertverfahren angewendet, um den
 Gebäudewert zu ermitteln. Abschließend werden der Gebäudewert und der Grund-
 und Bodenwert ins Verhältnis zum Kaufpreis gesetzt und daraus der jeweilige
 Anteil abgeleitet.
Hinweise: Es bleibt abzuwarten,
		ob sich nach der neuen Arbeitshilfe bei Anwendung des Vergleichswert- oder
		Ertragswertverfahrens wirklich höhere Gebäudeanteile ergeben. 
Die Arbeitshilfe ist nicht verbindlich, so dass die
		Kaufpreisaufteilung auch auf andere Art vorgenommen werden kann, z.B. mit Hilfe
		eines Sachverständigengutachtens oder anhand einer im Kaufvertrag vorgenommenen
		Kaufpreisaufteilung. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung wird vom Finanzamt
		aber häufig nicht akzeptiert, weil der sich nach der vertraglichen Aufteilung
		ergebende Grund- und Bodenanteil meist niedriger ist als der sich unter
		Anwendung des Bodenrichtwerts ergebende Betrag und deshalb vom Finanzamt als
		wirtschaftlich unhaltbar angesehen wird. Der Streit mit dem Finanzamt wird dann
		in der Regel durch Einholung eines Sachverständigengutachtens entschieden.
		
BMF, Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten
		Grundstücken, Stand April 2021; NWB
 
					