Die Bundesregierung hat am
14.9.2022 beschlossen, die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.Hintergrund: Die
derzeitige Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) ermöglicht befristet bis zum 30.9.2022 einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.In der von der
Bundesregierung beschlossenen „Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ ist geregelt, dass:-
Kurzarbeitergeld nach wie vor
bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind, -
Beschäftigte keine Minusstunden
vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.
Hinweis: Die Änderungen
treten am Tag nach der Verkündung der Verordnung in Kraft, mit der in Kürze zu rechnen ist.Quelle: BundesregierungMeldung vom 14.9.2022; NWB
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