Die Sonderregelungen zum
		Kurzarbeitergeld sollen erneut verlängert werden. Nach Angaben der
		Bundesregierung sollen die Zugangsvoraussetzungen bis zum
		30.6.2022
		herabgesetzt bleiben. 
Hierzu führt die
		Bundesregierung u.a. weiter aus:
Es ist derzeit nicht
		auszuschließen, dass es weiterhin zu pandemiebedingten Einschränkungen kommt,
		die sich etwa auf die Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft oder das
		Gastgewerbe auswirken.
Das Bundeskabinett
		hat daher am  einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht,
		mit dem folgende Regelungen bis zum
		 weiter
		gelten sollen:
- 
Die Voraussetzungen für den
Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt. - 
Auf den Aufbau von
Minusstunden wird verzichtet. - 
Einkommen aus während der
Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld
angerechnet. - 
Ab dem vierten beziehungsweise
siebten Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze. - 
Zudem soll die maximale
Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert werden. Sie
beträgt aktuell 24 Monate. 
Hinweis: Der Entwurf
		sieht neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld vor, auch die Akuthilfen für
		pflegende Angehörige sowie einige Regelungen zur Pflegezeit und
		Familienpflegezeit bis zum
		30.6.2022 zu
		verlängern. Das Bundesarbeitsministerium informiert über die aktuell geltenden
		Sonderregelungen zum
		  Kurzarbeitergeld. Häufige Fragen beantwortet die
		Bundesagentur für Arbeit. Die
		Agentur hält wichtige Informationen auch in
		Gebärdensprache
		bereit.
 Bundesregierung online, Meldung v.
		9.2.2022; NWB
		(il)
					