Ab dem 1.1.2024 steigt der
allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 € auf 12,41
€.

Mit der Erhöhung des Mindestlohns
verbunden ist auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den
Minijobs
von 520 € pro Monat auf 538 € pro
Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 €.
Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von
Mindestlohn und der Minijob-Verdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro
Monat (538 €/12,41 €).

Hinweis: Die Anpassung
des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt.

Der Mindestlohn
gilt weiterhin u.a. nicht für

  • Auszubildende im Rahmen ihrer
    Ausbildung,

  • ehrenamtlich Tätige sowie
    Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,

  • Teilnehmer an einer Maßnahme
    der Arbeitsförderung,

  • Selbständige
    sowie

  • Langzeitarbeitslose innerhalb
    der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den
    Arbeitsmarkt.

Quelle: Vierte Verordnung zur
Anpassung der Höhe des Mindestlohns vom 24.11.2023, BGBl. 2023 I Nr. 321; § 22
MiLoG; NWB

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