Wegen der stark gestiegenen
Lebenshaltungskosten und Energiepreise sollen nun auch Studenten sowie
Fachschüler eine einmalige Energiepreispauschale erhalten.
Hintergrund: Im letzten
Jahr haben alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen sowie Rentner und
Pensionäre wegen der gestiegenen Energiepreise eine sozialversicherungsfreie,
jedoch steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 €
erhalten. Nun hat die Bundesregierung nachgelegt und eine steuerfreie
Einmalzahlung für Studenten und Fachschüler in Höhe von 200 €
beschlossen.
Die
Einzelheiten:
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Anspruchsberechtigt sind
alle Studenten, die zum 1.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland
immatrikuliert sind. Darüber hinaus anspruchsberechtigt sind Fachschüler sowie
Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen
berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag 1.12.2022 an einer
Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind. -
Die Einmalzahlung muss
beantragt werden. Zurzeit wird an einer
digitalen Antragsplattform gearbeitet. Diese war zu Redaktionsschluss
(23.1.2023) noch nicht online. Der Antrag muss bis zum 30.9.2023 gestellt
werden. -
Die Einmalzahlung wird
nicht besteuert. Sie soll weder bei
einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei
Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein. Sie soll darüber hinaus
keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und
Jugendhilfe finden und unpfändbar sein.
Hinweis: Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einen Fragen-Antworten-Katalog
zur Energiepreispauschale für Studenten und Fachschüler veröffentlicht.
Zu der Seite gelangen Sie
hier.
Quelle:
Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG, BGBl 2022 I S. 2357;
NWB