Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Gesetzesentwurf
		zur Einführung und Zuteilung der sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer
		vorgelegt. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll am 30.9.2024 eingeführt
		werden, und die Zuteilung soll ab dem 1.11.2024 erfolgen. 
Hintergrund: Neben der
		Steuer-Identifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige bereits erhalten hat,
		sollen alle Unternehmer auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten,
		die die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ablösen soll. Die
		Wirtschafts-Identifikationsnummer ist zwar bereits vor geraumer Zeit vom
		Gesetzgeber eingeführt worden, der genaue Zeitpunkt der Einführung sollte aber
		vom BMF festgelegt werden und wurde immer wieder verschoben. 
Wesentlicher Inhalt des Entwurfs:
		
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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll zum 30.9.2024 
 eingeführt werden. Die Zuteilung wird voraussichtlich ab dem 1.11.2024
 erfolgen.
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Unternehmer, denen bis zum 30.9.2024 eine 
 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, erfahren im Wege einer
 öffentlichen Bekanntmachung durch das Bundeszentralamt für Steuern, dass ihre
 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab einem bestimmten Stichtag auch als
 Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt.Hinweis: Dieser Stichtag 
 könnte der 1.11.2024 sein.
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Unternehmer, die bis zum 30.9.2024 noch keine 
 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben, aber durch einen
 Bevollmächtigten vertreten werden, erhalten eine elektronische Mitteilung über
 die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn sie oder ihr
 Bevollmächtigter über ein Benutzerkonto bei der ELSTER-Plattform der
 Finanzverwaltung verfügen.
Hinweis: In verschiedenen
		Gesetzen wird die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer verlangt, sobald
		sie zugeteilt worden ist. So muss etwa künftig bei der Grunderwerbsteuer die
		Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben werden, wenn ein Unternehmer an
		einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang beteiligt ist. Auch umsatzsteuerlich wird
		die Wirtschafts-Identifikationsnummer die bisherige
		Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ablösen. 
Aktuell liegt nur der Entwurf des BMF vor. Nachdem jahrelang nichts
		geschehen ist, scheint es nun mit der Einführung und Zuteilung der
		Wirtschafts-Identifikationsnummer loszugehen, auch wenn der Zeitpunkt
		angesichts des Entwurfscharakters noch nicht sicher ist. 
Quelle: Entwurf des BMF zur
		Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdV) vom 25.6.2024;
		NWB
 
					