Der Bundesrat hat am
20.5.2022 dem
„Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die
EEG-Umlage und zur
Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ zugestimmt. Damit sinkt
die
EEG-Umlage zum
1.7.2022 von
bislang 3,72 ct/kWh auf null ct/kWh. Ab Januar 2023 soll die
EEG-Umlage dann auf Dauer
entfallen.
Hintergrund: Die
EEG- bzw. Ökostrom-Umlage
wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von
Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher
bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.
Mit dem nun
verabschiedeten Gesetz sinkt die
EEG-Umlage von bislang 3,72
ct/kWh zum 1.7.2022 auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird
dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in
der Gesetzesbegründung.
Stromanbieter sind verpflichtet,
die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher
weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von
rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und
Klimafonds.
Ab Januar 2023 soll die
EEG-Umlage dann auf Dauer
entfallen. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung aus dem sog.
„Osterpaket“ vom
6.4.2022 vor, zu
dem der Bundesrat am 20.5.2022 Stellung nahm.
Hinweis: Mit der
Billigung des Gesetzes durch en Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren
abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im
Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten – geplant
ist der 1.7.2022.
BundesratKOMPAKT, Meldung v.
20.5.2022;
NWB