VW haftet auch für die von Audi entwickelten und hergestellten
manipulierten Motoren. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) aktuell
entschieden.

Hintergrund: Fälle im Rahmen der
sog. Abgasaffäre beschäftigen die Gerichte weiterhin in erheblichem Maße. Der
Bundesgerichtshof hat die Haftung von VW bereits in mehreren Fällen bestätigt
und den klagenden Autofahrern Schadensersatz zugesprochen. Es gibt aber immer
noch Fälle, in denen die Haftung bislang ungeklärt ist. Vorliegend ging es um
die Haftung für einen Motor eines VW Touareg V6 mit der Schadstoffklasse Euro 6
W. Hierbei handelt es sich nicht um den bekannten und von VW hergestellten
Motor EA 189, welcher den Abgasskandal ins Rollen gebracht hat. Vielmehr ist in
dem Fahrzeug ein von Audi hergestellter Dieselmotor (EA 897) verbaut.

Sachverhalt: Im konkreten Fall
hatte ein Pkw-Eigentümer geklagt, der den VW Touareg mit dem Motor des Typs EA
897 vor Bekanntwerden der mutmaßlichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015
erworben hatte. 2019 reichte er dann Schadensersatzklage gegen VW ein und
forderte den Kaufpreis zurück. Der Vertrieb der Fahrzeuge stelle, so der
Kläger, ähnlich wie beim bekannten Motor EA 189, eine vorsätzliche
sittenwidrige Schädigung durch VW dar. Sein Fahrzeug sei von einem amtlichen
Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Ausschlaggebend für die Haftung
von VW sei, dass die Entscheidung für den Einsatz des mit einer unzulässigen
Abschalteinrichtung ausgestatteten Motors vom VW-Konzern ausgegangen
sei.

In dem Verfahren verteidigte VW sich gegen den Vorwurf der
sittenwidrigen Schädigung mit dem Hinweis, nicht Hersteller und Entwickler des
Motors zu sein. Hersteller sei die Firma Audi. Im VW Touareg sei gerade nicht
der bekannte Motor EA 189 verbaut. Die Motorsoftware sei dementsprechend nicht
vergleichbar.

Das OLG hob das klageabweisende Urteil des
Landgerichts teilweise auf und entschied, dass VW auf Schadensersatz
haftet:

  • Es liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung vor. Das
    Inverkehrbringen der hiermit versehenden Fahrzeuge stellt eine vorsätzliche
    sittenwidrige Schädigung dar.

  • Zwar ist die Programmierung der Motorsteuerung des Motors EA
    897 nicht identisch mit der im Falle des Motors EA 189. Sie ist jedoch so
    ähnlich, dass sie rechtlich genauso zu behandeln ist.

  • Auch haftet VW selbst, obwohl Audi den Dieselmotor samt
    Software entwickelt und hergestellt hat. Denn VW hat in Bezug auf die
    Entwicklung und Verwendung des Motors EA 897 und dessen Software die
    grundlegenden strategischen Entscheidungen
    mitgetroffen
    und die entsprechenden Entscheidungen der
    Tochtergesellschaften Audi
    abgesegnet.

Hinweis: Die Entscheidung ist
noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof
zugelassen.

Pressemitteilung des OLG Oldenburg v. 16.10.2020 zum Urteil v.
16.10.2020 – 11 U 2/20; NWB

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