Am 23.3.2020 ist das neue
KfW-Sonderprogramm 2020 an den Start gegangen. Dies teilt das
Bundesfinanzministerium (BMF) aktuell mit.

Die Mittel für das KfW
Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen
Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die
Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert.

Niedrigere Zinssätze und eine
vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro sollen
weitere Erleichterung für die Wirtschaft schaffen.

Darüber hinaus sollen eine höhere
Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 % bei Betriebsmitteln und
Investitionen von KMU Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern.

Die verbesserten Bedingungen werden
durch das Temporary Framework der EU- Kommission zum Beihilferecht ermöglicht,
das am 19.3.2020 in Kraft getreten ist.

Das
KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die folgenden Programme
umgesetzt:

  • KfW-Unternehmerkredit (037/047) und
    ERP-Gründerkredit – Universell
    (073/074/075/076)
    , deren Förderbedingungen modifiziert und
    erheblich erweitert werden.

  • Daneben ermöglicht das
    Sonderprogramm „Direktbeteiligung für
    Konsortialfinanzierung“ (855)
    große
    Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.

Die Programme stehen Unternehmen
zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in
Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies,
dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen
Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert
werden.

Hinweise: Anträge können
ab dem 23.3.2020 über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen
schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird
sichergestellt.

Weitere Informationen finden Sie
auf der
Website der KfW.

Darüber hinaus hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein
Faktenblatt zu dem KfW Sonderprogramm
2020
herausgegeben.

BMF, Pressemitteilung v.
23.3.2020
, BMWi sowie KfW; NWB

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