Auf Basis des am
3.4.2020 von der
EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary
Framework) hat die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den
Mittelstand eingeführt. Hierauf machen aktuell das Bundesfinanzministerium
(BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
aufmerksam.

Die
KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende
Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein
mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten
drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden
Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht
    mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die
    mindestens seit 1. Januar
    2019 am Markt aktiv gewesen sind.

  • Das Kreditvolumen pro
    Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000
    Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal
    500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu
    50.

  • Das Unternehmen darf zum
    31.12.2019 nicht
    in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete
    wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit
    Laufzeit 10 Jahre.

  • Die Bank erhält eine
    Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch
    die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

  • Die Kreditbewilligung erfolgt
    ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die
    Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt
    werden.

Hinweis: Der
KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission
starten.

Gemeinsame Pressemitteilung des BMF sowie des
BMWi v. 6.4.2020
; NWB

Hauptniederlassung

Hauptstr. 40
26789 Leer

0491 91999-0
0491 91999-30

info@juerrens-kollegen.de

Mo. - Do.:

07:30 - 13:00 Uhr

13:30 - 16:00 Uhr

Fr.:

07:30 - 12:30 Uhr

Zweigniederlassung

Tichelwarfer Str. 51
26826 Weener

04951 91312-0
04951 91312-18

info@juerrens-kollegen.de

Mo. - Do.:

09:00 - 12:30 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Fr.:

09:00 - 12:30 Uhr

Rechtliches

• Impressum

• Datenschutz