Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das ergänzend zu den bestehenden Förderprogrammen
aufgelegte Sondermodul für die betriebswirtschaftliche Beratung von durch die
Corona-Pandemie betroffene kleine und mittelständische Unternehmen vorzeitig
eingestellt.

Hintergrund: Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte die Rahmenrichtlinie
zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul zur schnellen und
unbürokratischen Förderung der Unternehmensberatung für Corona-betroffene
Unternehmen und Freiberufler erweitert. Die Ergänzung der Richtlinie trat am
3.4.2020 in Kraft
und sollte ursprünglich bis zum
31.12.2020 gelten
(s. hierzu unsere Meldung v. 9.4.2020).

Hierzu führt das
BAFA weiter aus:

  • Aufgrund der großen Nachfrage
    sind die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits
    ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt
    werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig
    eingestellt.

  • Daher können vorerst nur
    Anträge bewilligt und die Förderung an den Berater ausgezahlt werden, die
    bereits eine Inaussichtstellung erhalten haben. Die Voraussetzungen hierfür
    sind außerdem, dass Sie einen förderfähigen Verwendungsnachweis eingereicht
    haben und ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung
    stehen.

  • Wenn Sie noch keine
    Inaussichtstellung erhalten haben, werden Sie ggf. in den kommenden Monaten in
    einem Nachrückverfahren berücksichtigt. Auch in diesem Fall gilt, dass
    ausreichend Haushaltsmittel vorhanden sein müssen.

Hinweis: Die anderen
Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows ermöglichen dem BAFA zufolge
weiterhin geförderte Beratungen zu günstigen Konditionen. Diese Module würden
unverändert fortgeführt und stünden Unternehmerinnen und Unternehmern weiter
zur Verfügung.

BAFA, Pressemitteilung v.
26.5.2020
; NWB)

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