Die Bundesregierung hat sich
angesichts der Corona-Krise am
3.6.2020 auf ein
umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Geplant ist u.a. eine befristete
Senkung der Mehrwertsteuersätze.

Aus steuerlicher
Sicht sind u.a. die folgenden Maßnahmen geplant:

  • Absenkung der
    Mehrwertsteuer
    : Vom 1. Juli an bis zum
    31.12.2020 soll
    der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 %
    gesenkt werden.

  • Die Fälligkeit
    der Einfuhrumsatzsteuer
    soll auf den 26. des Folgemonats
    verschoben werden.

  • Der
    steuerliche Verlustrücktrag soll –
    gesetzlich – für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio.
    Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert werden. Es soll ein Mechanismus
    eingeführt werden, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam in der
    Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer
    steuerlichen Corona-Rücklage. Die Auflösung der Rücklage soll spätestens bis
    zum Ende des Jahres 2022 erfolgen.

  • Degressive
    AfA
    : Als steuerlicher Investitionsanreiz soll eine degressive
    Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit
    geltenden AfA und maximal 25% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des
    Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt
    werden.

  • Modernisierung
    des Körperschaftsteuerrechts
    : Um die Wettbewerbsbedingungen
    für Unternehmen zu verbessern, soll das Körperschaftssteuerrecht modernisiert
    werden, u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für
    Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften
    aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des
    Gewerbesteuer-Messbetrags.

  • Stabilisierung
    der Sozialversicherungsbeiträge
    : Im Rahmen einer
    „Sozialgarantie 2021“ sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 %
    stabilisiert werden, indem darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem
    Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 gedeckt
    werden.

  • Entlastung bei
    den Stromkosten
    : Die
    EEG-Umlage soll ab 2021
    über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden (im Jahr 2021 auf
    6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 auf 6,0 ct/kwh).

Hinweise: Darüber hinaus
plant die Regierung die Auszahlung eines einmaligen Kinderbonus i.H. von
300 € pro Kind. Für Alleinerziehende sollen die Freibeträge
verdoppelt werden. Ferner will der Bund einen Anteil an den Kosten für die
Unterkunft von Bedürftigen erhöhen, die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur
Hälfte ausgleichen und den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor
stärken. Schließlich sollen 50 Milliarden Euro in ein Zukunftspaket u.a. mit
steuerlicher Forschungsförderung für die Entwicklung von Quantencomputing und
Künstlicher Intelligenz investiert werden.

Die einzelnen Maßnahmen müssen nun
noch umgesetzt werden, ein Gesetzentwurf liegt zurzeit (4.6.2020) noch nicht
vor.

Bundesregierung online;
NWB

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