Die Bundesregierung hat sich
angesichts der Corona-Krise am
3.6.2020 auf ein
umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Geplant ist u.a. eine befristete
Senkung der Mehrwertsteuersätze.
Aus steuerlicher
Sicht sind u.a. die folgenden Maßnahmen geplant:
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Absenkung der
Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum
31.12.2020 soll
der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 %
gesenkt werden. -
Die Fälligkeit
der Einfuhrumsatzsteuer soll auf den 26. des Folgemonats
verschoben werden. -
Der
steuerliche Verlustrücktrag soll –
gesetzlich – für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio.
Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert werden. Es soll ein Mechanismus
eingeführt werden, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam in der
Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer
steuerlichen Corona-Rücklage. Die Auflösung der Rücklage soll spätestens bis
zum Ende des Jahres 2022 erfolgen. -
Degressive
AfA: Als steuerlicher Investitionsanreiz soll eine degressive
Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit
geltenden AfA und maximal 25% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt
werden. -
Modernisierung
des Körperschaftsteuerrechts: Um die Wettbewerbsbedingungen
für Unternehmen zu verbessern, soll das Körperschaftssteuerrecht modernisiert
werden, u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für
Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften
aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des
Gewerbesteuer-Messbetrags. -
Stabilisierung
der Sozialversicherungsbeiträge: Im Rahmen einer
„Sozialgarantie 2021“ sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 %
stabilisiert werden, indem darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem
Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 gedeckt
werden. -
Entlastung bei
den Stromkosten: Die
EEG-Umlage soll ab 2021
über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden (im Jahr 2021 auf
6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 auf 6,0 ct/kwh).
Hinweise: Darüber hinaus
plant die Regierung die Auszahlung eines einmaligen Kinderbonus i.H. von
300 € pro Kind. Für Alleinerziehende sollen die Freibeträge
verdoppelt werden. Ferner will der Bund einen Anteil an den Kosten für die
Unterkunft von Bedürftigen erhöhen, die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur
Hälfte ausgleichen und den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor
stärken. Schließlich sollen 50 Milliarden Euro in ein Zukunftspaket u.a. mit
steuerlicher Forschungsförderung für die Entwicklung von Quantencomputing und
Künstlicher Intelligenz investiert werden.
Die einzelnen Maßnahmen müssen nun
noch umgesetzt werden, ein Gesetzentwurf liegt zurzeit (4.6.2020) noch nicht
vor.
Bundesregierung online;
NWB