Die Bundesregierung verlängert das
KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.6.2021.
Ab dem 9.11.2020, steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige
und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Verbessert wurden
auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem
16.11.2020 auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne
Vorfälligkeitsentschädigung.

Hintergrund: Über die
Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite beantragen, abhängig von
dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige
Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Insgesamt sind
mittlerweile mehr als 95.000 Anträge auf KfW-Corona-Hilfen bei der KfW
eingegangen. 99 % der Anträge davon sind bereits abschließend bearbeitet
worden. Die Zusagen haben insgesamt ein Volumen von knapp 46 Mrd. EUR
erreicht.

Der
KfW-Schnellkredit steht ab dem 9.11.2020 mit folgenden Eckpunkten zur
Verfügung:

  • Der KfW-Schnellkredit steht
    kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen zur
    Verfügung, die mindestens seit dem 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen
    sind.

  • Des Weiteren muss das
    Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn
    erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum
    am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.

  • Das Kreditvolumen pro
    Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000
    € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern,
    maximal 500.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu
    50 und maximal 300.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von
    bis zu 10.

  • Das Unternehmen darf zum
    31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt
    geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

  • Der Zinssatz beträgt aktuell 3%
    mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

  • Die Bank erhält eine
    Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine
    Garantie des Bundes.

  • Die Kreditbewilligung erfolgt
    ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Es sind keine
    Sicherheiten zu stellen.

Hinweis: Sobald die
Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen
Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021
gewährt werden.

BMF Pressemitteilung v. 6.11.2020;
NWB

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