Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der
Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum
31.3.2022
verlängern.
Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz
(MPK) v. 18.11.2021 wird hierzu ausgeführt:
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Der Bund wird gemeinsam mit den
Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen
besonders betroffenen Advents- und
Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder
administriert werden. -
Für betroffene Unternehmen des
Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen
nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der
Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen.
Bund und Länder sind sich einig,
dass bei ihrer Besprechung am
9.12.2021 die
Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen
vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.